ACHTUNG – weiterhin Maskenpflicht in Arztpraxen (24.02.2023)
Zum 1. März sollen fast alle verbliebenen Test- und Maskenpflichten auslaufen. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte „Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung“ beschlossen.
So werden Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von Test- und Maskenpflicht befreit. Lediglich für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Bitte desinfizieren Sie sich, bei Betreten der Praxis, gründlich die Hände.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung, bleiben Sie gesund und in diesem Sinne …
MASKE drauf, dann GLÜCK AUF!