ACHTUNG – weiterhin Maskenpflicht in Arztpraxen (11.09.2022)
Im Erzgebirgskreis gilt die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, diese trat am 11.09.2022 in Kraft und gilt bis das neue Infektionsschutzgesetz am 01.10.2022 in Kraft treten soll. Damit gelten weiterhin unter anderem die folgenden Basis-Schutzmaßnahmen:
Zutritt zur Praxis nur mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) oder Schutzmaske FFP2/ FFP3 oder vergleichbarem Standard KN95/N95.
Bitte halten Sie einen Abstand von 1,5 Metern zueinander ein – auch bei Warteschlangen! Wenn Sie diesen nicht realisieren können, müssen wir Sie bitten den Raum nicht zu betreten.
Bitte desinfizieren Sie sich, bei Betreten der Praxis, gründlich die Hände.
Die Anzahl der Patienten welche sich im Wartezimmer aufhalten darf, haben wir ebenfalls deutlich reduziert. Bitte folgen Sie hier den Anweisungen des Praxispersonals!
Patienten die unter grippeähnlichen Symptomen leiden, Kontakt zu positiv getesteten Menschen hatten oder kürzlich aus Risikogebieten zurückgekehrt sind, dürfen die Praxis nicht betreten – bitte setzen Sie sich vorerst telefonisch mit uns in Verbindung.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung, bleiben Sie gesund und in diesem Sinne …
MASKE drauf, dann GLÜCK AUF!